Dr. Dünnweber & Dünnweber

RECHTSANWALTSKANZLEI

Dr. Hans-Werner Dünnweber

Rechtsanwalt

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Verkehrs-/Unfall-/Straßenverkehrsrecht mit Versicherungsrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Nachbarschaftsrecht
  • Arbeitsrecht mit Kündigungsschutz
  • Straf-/Bußgeldrecht
  • Mitglied des DAV (Deutscher Anwaltsverein)
  • Ehrenvorsitzender des Fußballvereins SV 08 Kuppenheim


Fachgebiete/Charakteristika

Dr. Hans Werner Dünnweber ist in Baden-Baden geboren. Das erste juristische Staatsexamen legte er an der Universität Heidelberg ab, das zweite Staatsexamen am Justizministerium in Stuttgart. Seine Referendarzeit und die ersten Jahr seiner Anwaltstätigkeit absolvierte er im Landgerichtsbezirk Heidelberg. Darüber hinaus war er während seiner Referendarzeit an der Verwaltungshochschule in Speyer immatrikuliert, wo er seine Kenntnisse im Verwaltungsrecht vertiefte.

Herrn Dünnweber ist der unmittelbare Kontakt zu seinen Mandanten und ständige Erreichbarkeit wichtig. Er sieht es nicht zuletzt als seine Aufgabe an, den Mandanten eine über die juristischen Beratungsfelder hinausgehende Hilfestellung anzubieten. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist vielseitig, ebenso seine Fähigkeiten. Bekannt ist er für sein wirtschaftsorientiertes Denken, seine Handlungsführung und die durchsetzungsstarke Interessenvertretung.

Zu den Mandanten von Dr. Hans-Werner Dünnweber im Miet- und Pachtrecht zählen Mieter wie Vermieter. Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite. Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen aus dem privaten und gewerblichen Mietrecht und um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu den Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Dr. Dünnweber gehören unter anderem: die Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung, Räumung und Betriebskostenabrechnung sowie bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses.

Durch die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber bei Rechtsanwalt Dr. Dünnweber Rat holen.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Volljuristen ist das Wohnungseigentumsrecht. Die Gemeinschaft und der Verwalter haben vielfach Probleme mit Wohnungseigentümern: Das fängt bei der Nicht-Zahlung der laufenden Wohngelder an, geht über die Anbringung von Antennenanlagen am Gebäude bis hin zu Umbauten. Durch die jahrelange Vertretung von sowohl Eigentümern als auch Verwaltern der Gemeinschaft sind Rechtsanwalt Dr. Dünnweber die meisten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft auftretenden Probleme bekannt. Dabei behält er bei allen Auseinandersetzungen stets im Auge, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und sich nicht wie ein Mietverhältnis “einfach” durch Kündigung und Umzug aufheben lässt. Ein Rechtsstreit wird daher von dem Juristen regelmäßig erst als letzte Möglichkeit empfohlen.

Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben, stellen sich viele Fragen: Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung? Erhalte ich Verdienstausfallentgelt? Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad? Wer zahlt die Arztkosten?

Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe? Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus? Wann ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden? Was bringt mir die 4. KH-Richtlinie?

Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Von Rechtanwalt Dr. Hans Werner Dünnweber werden Sie umfassend und kompetent beraten, insbesondere wenn Sie einen Unfall hatten. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.

Hans Werner Dünnweber berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer und kleinere, mittelständische und große Unternehmen. Bei Rechtsanwalt Dr. Dünnweber finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen des Juristen.

Im öffentlichen Dienstrecht werden Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung und Dienstfähigkeit vertreten. Hierbei müssen unter anderem der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und das Vergütungsrecht beachtet werden.

Im kollektiven Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Dr. Dünnweber zum Betriebsverfassungsrecht, etwa im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit, der Anhörung des Betriebsrates oder der Betriebsratswahl. Eine wesentliche Bedeutung im kollektiven Arbeitsrecht haben der Tarifvertrag, die Tarifbindung, Tarifanwendung und die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifverträge.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Dr. Hans Werner Dünnweber beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

Spezialitäten

Ein Spezialgebiet des Juristen ist das Strafrecht. Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.Machen Sie keine Angaben, ohne zumindest vorher anwaltliche Beratung einzuholen. Es besteht keine Verpflichtung, Ladungen der Polizei zur Abgabe einer Aussage Folge zu leisten, nur Ladungen von Gericht und Staatsanwalt sind verpflichtend. Auch hier besteht aber für den Beschuldigten nur eine Pflicht zum Erscheinen, nicht zur Aussage! Nachteilige Folgen “unglücklicher Aussagen” lassen sich im gesamten weiteren Verfahren kaum mehr beheben. Die Angst, aus einer anfangs verweigerten Aussage könnte eine Art “Schuldeingeständnis” hergeleitet werden (...wer nichts zu verbergen hat, kann ohne Sorgen aussagen...), sind völlig unbegründet. Niemand wird aus der Inanspruchnahme eines der grundlegendsten Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren irgendwelche nachteiligen Schlüsse ziehen.

Holen Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eines gegen Sie gerichteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens anwaltlichen Rat ein. Je früher dies erfolgt, umso höher sind die Aussichten, den Gang des Verfahrens in Ihrem Sinne zu beeinflussen. Im ungünstigsten Fall erfolgt die Kenntnis, dass gegen einen ermittelt wird, gleichzeitig mit einer Verhaftung. Wenn es um die persönliche Freiheit geht, ist es nachvollziehbar und verständlich, dass alles daran gesetzt wird, eine rasche Freilassung zu erwirken. In der konkreten Situation liegt es nahe, die Situation durch eine Aussage zu “retten”. Dies ist von wenigen Ausnahmen abgesehen die absolut falsche Reaktion. Auch hier gilt: keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!

Vertrauen Sie neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Dr. Dünnweber. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Hans Werner Dünnweber. Er wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen.

Im Betäubungsmittelrecht hat sich ein “Strafrecht im Strafrecht” entwickelt, in welchem die Einbeziehung der Rechtsprechung und die richtige Verteidigungsstrategie entscheidend für den Verfahrensausgang ist. Mehr noch als in sonstigen Verfahren ist der Grundsatz, dass keinerlei Angaben ohne vorherige anwaltliche Beratung gemacht werden sollten, hier für ein entsprechendes Ergebnis von entscheidender Bedeutung. Als Beispiel sei die Rechtsprechung zu den sogenannten “Bewertungseinheiten” genannt, wonach im Falle des Handeltreibens aus einem bestehenden Vorrat dies rechtlich als eine Handlung zu bewerten ist. Auch besteht in einer sinnvollen Inanspruchnahme des § 31 BtMG eine Möglichkeit zur Verfahrensbeeinflussung, die jedoch nur im Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung eingesetzt werden sollte. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen.

Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden. Bei Rechtsanwalt Dr. Dünnweber finden die Betroffenen kompetente Beratung.

Aber auch im Falle einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe haben Sie Rechte, die Rechtsanwalt Dr. Dünnweber für Sie wahrt und umsetzt. Dazu gehören Planung des Vollzugs, Unterbringung, Schriftwechsel, Disziplinarmaßnahmen oder Arbeit und mögliche Ausbildungen und Weiterbildungen. Zu Fragen der Rechtsbehelfe werden Sie von dem Juristen unterstützt, der in diesem Bereich jahrelange Erfahrung vorweisen kann.

Im Übrigen vertritt Sie Rechtsanwalt Dr. Dünnweber auch in strafrechtlichen Revisionsverfahren. Das Wesen der Revision besteht im grundsätzlichen Ausschluss der Tatsachenfeststellung von der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht. Das Verfassen einer Revision ist ein komplizierter Vorgang. Unerlässlich sind hierfür die fundierte Kenntnis der entsprechenden Fachliteratur, der aktuellen Rechtsprechung sowie schlicht eine langjährige Erfahrung in der Analyse von Urteilen. Die große praktische Erfahrung und das Engagement von Rechtsanwalt Dr. Dünnweber liefern die Grundlage für ein erfolgreiches Strafverfahren.


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